Volksschule Dr. Theodor Körner

Hausordnung

der Volksschule Dr. Theodor Körner, Kapfenberg Schirmitzbühel

Die Hausordnung und die Klassenordnung regeln den Organisationsablauf der Schule. Sie werden mit den Kindern besprochen und den Eltern zu Kenntnis gebracht.

  1. Das Betreten des Schulgebäudes ist ab 7.25 Uhr gestattet. Die Aufsichtspflicht des Lehrpersonals beginnt 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn.
  2. Pünktliches Erscheinen zum Unterricht ist Pflicht. Es muss genug Zeit sein, um die Schulsachen vor Unterrichtsbeginn herzurichten.
  3. Die Aufsichtspflicht des Lehrpersonals endet mit dem Entlassen der Schülerinnen und Schüler. Die Schülerinnen und Schüler müssen das Schulhaus verlassen.
  4. Endet eine Veranstaltung außerhalb des Schulhauses vor Unterrichtsende, werden die Schülerinnen und Schüler ausnahmslos mit Ende der Unterrichtszeit bei der Schule entlassen.
  5. Das Verlassen des Schulgebäudes oder eines anderen Unterrichtsortes während des Unterrichts ist aus Sicherheits- und Haftungsgründen grundsätzlich nicht erlaubt.
    Dies gilt sinngemäß auch für Schulveranstaltungen.
  6. Die Klassenräume dürfen nur mit Hausschuhen betreten werden.
  7. Der Aufenthalt in den Gängen und Pausenhöfen ist nur unter Aufsicht erlaubt.
  8. Fenster müssen in den Pausen geschlossen bleiben.
  9. Aus Sicherheitsgründen ist das Laufen in den Klassen und Gängen verboten.
  10. Unterrichtsmittel und Einrichtungsgegenstände sind sorgsam zu behandeln. Die Klasse wird aufgeräumt verlassen.
  11. Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Unterricht stören bzw. für den Unterricht nicht benötigt werden(Scooter, Skateboard, elektron. Spiele,….),  dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Sie sind bei Aufforderung dem Lehrpersonal zu übergeben.
  12. Das Fernbleiben vom Unterricht ist der Schule unverzüglich zu melden. Der Verhinderungsgrund ist dem Klassenlehrer schriftlich bekannt zu geben.
    Das gilt auch für unverbindliche Übungen und die Nachmittagsbetreuung.
  13. Gefährdet ein Schüler/eine Schülerin durch sein/ihr Verhalten die Mitschülerinnen, Mitschüler oder sich selbst, kann er/sie von Schulveranstaltungen ausgeschlossen werden.
    Während dieser Zeit ist jedoch der Unterricht in einer anderen Klasse zu besuchen.
  14. Mobiltelefone sind während der Unterrichtszeit auszuschalten und in der Schultasche zu verwahren.
  15. Es ist notwendig, dass Eltern bzw. Vertrauenspersonen jederzeit erreichbar sind, während sich ihre Kinder in der Schule befinden.
  16. Die Hausordnung und die Verhaltensvereinbarungen der Schule werden allen Schulpartnern schriftlich vorgelegt und sind mit Unterschrift zur Kenntnis zu nehmen.